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Gesetze / VwVfG

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz der Republik Falkenberg (VwVfG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

Einleitende Bestimmungen§ 1Geltung§ 2Zuständigkeit und Weiterleitung§ 3Gesetzmäßigkeit und Ermessen§ 4Beteiligte und Vertretung§ 5Form und digitale Kommunikation§ 6Beratung und Amtsermittlung§ 7Anhörung und Akteneinsicht§ 8Datenschutz und Amtshilfe§ 9Verwaltungsakt§ 10Bekanntgabe und Wirksamkeit§ 11Nebenbestimmungen§ 12Nichtigkeit und Verfahrensfehler§ 13Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte§ 14Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte§ 15Öffentlich-rechtliche Verträge§ 16Widerspruch§ 17Aufschiebende Wirkung und Eilrechtsschutz§ 18Verwaltungsklage und Untätigkeit§ 19Gerichtsverfahren und Rechtsmittel§ 20Grenzen des Verwaltungszwangs§ 21Gebühren und Verfahrensdauer§ 22Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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