ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 10 von 13
§ 10 Fristen und Zustellung
§ 10 – Fristen und Zustellung
Verfahrensfristen, persönlicher Zustellnachweis und Wiedereinsetzung richten sich ergänzend nach § 3 ZPO. Besondere kürzere Wahl- oder Haftfristen gehen vor. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmt Klagefristen nicht automatisch; erforderlichenfalls ist eine fristwahrende Klage zuzulassen.
Verfahrensfristen, persönlicher Zustellnachweis und Wiedereinsetzung richten sich ergänzend nach § 3 ZPO. Besondere kürzere Wahl- oder Haftfristen gehen vor. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmt Klagefristen nicht automatisch; erforderlichenfalls ist eine fristwahrende Klage zuzulassen.