ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 9 von 11
§ 9 Satzungsänderung und Leitung
§ 9 – Satzungsänderung und Leitung
Die Satzung bestimmt nachvollziehbar Entscheidungsgremien, Vertretung und Verfahren von Änderungen. Änderungen und Leitungswechsel werden mit Beschlussnachweis eingereicht. Ohne erreichbare Vertretung kann das Amtsgericht auf Antrag eine neutrale vorläufige Vertretung ausschließlich zur Sicherung laufender Pflichten bestellen.
Die Satzung bestimmt nachvollziehbar Entscheidungsgremien, Vertretung und Verfahren von Änderungen. Änderungen und Leitungswechsel werden mit Beschlussnachweis eingereicht. Ohne erreichbare Vertretung kann das Amtsgericht auf Antrag eine neutrale vorläufige Vertretung ausschließlich zur Sicherung laufender Pflichten bestellen.