ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 4 von 11
§ 4 Transparenz
§ 4 – Transparenz
Öffentlich sind Name, Sitz, Zweck, Registerstatus und vertretungsberechtigte Personen. Wirtschaftlich Berechtigte werden der Registerstelle offengelegt und nur bei gesetzlicher Grundlage weitergegeben. Identitätsnachweise und nicht veröffentlichungspflichtige Wohnanschriften sind vertraulich zu behandeln.
Öffentlich sind Name, Sitz, Zweck, Registerstatus und vertretungsberechtigte Personen. Wirtschaftlich Berechtigte werden der Registerstelle offengelegt und nur bei gesetzlicher Grundlage weitergegeben. Identitätsnachweise und nicht veröffentlichungspflichtige Wohnanschriften sind vertraulich zu behandeln.