ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 2 von 11
§ 2 Eintragung
§ 2 – Eintragung
Erforderlich sind eindeutiger Name, Sitz, Zweck, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, verantwortliche Vertretung und zuordenbare Gründungserklärungen. Eine Gründung ist allein und gemeinschaftlich möglich; ein besonderes Mindestkapital wird nicht eingeführt. Politische Nähe ist kein Zulassungskriterium.
Erforderlich sind eindeutiger Name, Sitz, Zweck, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, verantwortliche Vertretung und zuordenbare Gründungserklärungen. Eine Gründung ist allein und gemeinschaftlich möglich; ein besonderes Mindestkapital wird nicht eingeführt. Politische Nähe ist kein Zulassungskriterium.