ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 8 von 10
§ 8 Dokumentation und Beobachtung
§ 8 – Dokumentation und Beobachtung
Polizeiliche Bild- oder Tonaufnahmen mit Personenbezug setzen konkrete Tatsachen für eine erhebliche Gefahr voraus und bleiben auf den erforderlichen Ausschnitt begrenzt. Bloße politische Teilnahme rechtfertigt keine dauerhafte Personenkartei. Eine private zulässige Pressebeobachtung ist davon zu unterscheiden.
Polizeiliche Bild- oder Tonaufnahmen mit Personenbezug setzen konkrete Tatsachen für eine erhebliche Gefahr voraus und bleiben auf den erforderlichen Ausschnitt begrenzt. Bloße politische Teilnahme rechtfertigt keine dauerhafte Personenkartei. Eine private zulässige Pressebeobachtung ist davon zu unterscheiden.