Gesetze / VersG
VersG
Versammlungsgesetz der Republik Falkenberg (VersG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Schutz§ 2Anzeige§ 3Kooperation§ 4Beschränkung und Verbot§ 5Leitung und Polizei§ 6Auflösung und Rechtsschutz§ 7Gegendemonstrationen§ 8Dokumentation und Beobachtung§ 9Verfahrensbeschleunigung§ 10Inkrafttreten und ÜbergangFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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