ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 7 von 10
§ 7 Gegendemonstrationen
§ 7 – Gegendemonstrationen
Mehrere friedliche Versammlungen werden nach gleichen Maßstäben geschützt. Die Behörde sucht eine praktisch geeignete räumliche und zeitliche Abstimmung, ohne eine politische Richtung zu bevorzugen. Rechtswidrige Gewaltdrohungen Dritter dürfen nicht ohne Prüfung des Schutzes gegen die friedliche Versammlung gewendet werden.
Mehrere friedliche Versammlungen werden nach gleichen Maßstäben geschützt. Die Behörde sucht eine praktisch geeignete räumliche und zeitliche Abstimmung, ohne eine politische Richtung zu bevorzugen. Rechtswidrige Gewaltdrohungen Dritter dürfen nicht ohne Prüfung des Schutzes gegen die friedliche Versammlung gewendet werden.