ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 1 von 10
§ 1 Schutz
§ 1 – Schutz
Friedliche Versammlungen und Aufzüge sind ohne politische Genehmigung zulässig. Waffen, Gewaltaufrufe und gezielte Angriffe auf Teilnehmer sind unzulässig. Eine Versammlung wird nicht allein durch einzelne Störer insgesamt unfriedlich.
Friedliche Versammlungen und Aufzüge sind ohne politische Genehmigung zulässig. Waffen, Gewaltaufrufe und gezielte Angriffe auf Teilnehmer sind unzulässig. Eine Versammlung wird nicht allein durch einzelne Störer insgesamt unfriedlich.