Gesetze / VerkG
VerkG
Verkehrsgesetz der Republik Falkenberg (VerkG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
Gesamtes Gesetz drucken / als PDF speichern
Inhaltsübersicht
§ 1Geltung§ 2Fahrerlaubnis und Register§ 3Verkehrsregeln und Zuständigkeit§ 4Fahrtüchtigkeit und Probezeit§ 5Fahrzeugzustand und Messung§ 6Unfälle und Sicherung§ 7Bußgeldgrundlage§ 8Fahrverbot§ 9Punkte und Fahrerlaubnismaßnahmen§ 10Registerschutz und Wiedererteilung§ 11Kontrolle, Sonderrechte und Maßnahmen§ 12Verordnungsermächtigung§ 13Rechtsbehelfe und Vorrang§ 14Übergang und InkrafttretenFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
Ansehen