ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 9 von 11
§ 9 Gesundheit und Unterbrechung
§ 9 – Gesundheit und Unterbrechung
Akute gesundheitliche oder technische Hindernisse sind unverzüglich ärztlich beziehungsweise organisatorisch zu klären. Medizinische Hilfe ist keine Gegenleistung für Kooperation. Eine zusätzliche Haftzeit wegen derselben Unterbrechung darf ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage und gerichtliche Entscheidung nicht entstehen.
Akute gesundheitliche oder technische Hindernisse sind unverzüglich ärztlich beziehungsweise organisatorisch zu klären. Medizinische Hilfe ist keine Gegenleistung für Kooperation. Eine zusätzliche Haftzeit wegen derselben Unterbrechung darf ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage und gerichtliche Entscheidung nicht entstehen.