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Gesetze / StVollzG

StVollzG

Strafvollzugsgesetz der Republik Falkenberg (StVollzG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Grundlage§ 2Berechnung§ 3Menschenwürdige Behandlung§ 4Kontakt und Verteidigung§ 5Ordnung§ 6Freilassung§ 7Kontrolle und Entschädigung§ 8Aufnahme und Kontrolle§ 9Gesundheit und Unterbrechung§ 10Beschwerdezugang§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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