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Gesetze / StVO

StVO

Straßenverkehrs-Ordnung der Republik Falkenberg (StVO)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

Einleitende Bestimmungen§ 1Grundregeln§ 2Straßenbenutzung durch Fahrzeuge§ 3Geschwindigkeit§ 4Abstand§ 5Überholen§ 6Vorbeifahren§ 7Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge§ 8Vorfahrt§ 9Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren§ 10Einfahren und Anfahren§ 11Besondere Verkehrslagen§ 12Halten und Parken§ 13Parkuhren und Parkscheinautomaten§ 14Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen§ 15Liegenbleiben von Fahrzeugen§ 16Warnzeichen§ 17Beleuchtung§ 18Autobahnen und Kraftfahrstraßen§ 19Bahnübergänge§ 20Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse§ 21Personenbeförderung und Kindersicherung§ 21aSicherheitsgurte und Schutzhelme§ 22Ladung§ 23Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden§ 24Besondere Fortbewegungsmittel§ 24aElektrokleinstfahrzeuge§ 25Fußgänger§ 26Fußgängerüberwege§ 27Übermäßige Straßenbenutzung§ 28Tiere§ 29Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot§ 30Besondere Pflichten im Straßenverkehr§ 31Verkehrshindernisse§ 32Unfall§ 33Sonderrechte§ 34Blaues und gelbes Blinklicht§ 35Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen§ 36Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten§ 37Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil§ 38Gefahrzeichen§ 39Vorschriftzeichen§ 40Richtzeichen§ 41Verkehrseinrichtungen§ 42Zuständigkeit und Anordnung von Verkehrszeichen§ 43Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen§ 44Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse§ 45Ordnungswidrigkeiten§ 46Übergangs- und Schlussbestimmungen

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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