ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 7 von 11
§ 7 Kontrolle
§ 7 – Kontrolle
Maßnahmen enden unverzüglich mit Wegfall ihrer Voraussetzungen. Betroffene können nach VwGO Rechtsschutz und gegebenenfalls nach BGB Amtshaftung verlangen. Gesetzliche Datenschutz-, Haushalts- und Vergaberegeln gelten auch im Einsatz.
Maßnahmen enden unverzüglich mit Wegfall ihrer Voraussetzungen. Betroffene können nach VwGO Rechtsschutz und gegebenenfalls nach BGB Amtshaftung verlangen. Gesetzliche Datenschutz-, Haushalts- und Vergaberegeln gelten auch im Einsatz.