⚖ Republik Falkenberg Gesetze im Internet · juris

Gesetze / RKG

RKG

Rettungs- und Katastrophenschutzgesetz der Republik Falkenberg (RKG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Organisation§ 2Hilfe und Einsatzleitung§ 3Befugnisse§ 4Katastrophenfall§ 5Mitwirkung§ 6Kosten und Nachbereitung§ 7Kontrolle§ 8Vorsorge und Übungen§ 9Dokumentation von Eingriffen§ 10Wiederherstellung und Bericht§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
Ansehen