Gesetze / RKG
RKG
Rettungs- und Katastrophenschutzgesetz der Republik Falkenberg (RKG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Organisation§ 2Hilfe und Einsatzleitung§ 3Befugnisse§ 4Katastrophenfall§ 5Mitwirkung§ 6Kosten und Nachbereitung§ 7Kontrolle§ 8Vorsorge und Übungen§ 9Dokumentation von Eingriffen§ 10Wiederherstellung und Bericht§ 11Inkrafttreten und ÜbergangFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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