ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 6 von 11
§ 6 Kosten und Nachbereitung
§ 6 – Kosten und Nachbereitung
Notfallrettung bleibt ohne Vorauszahlung zugänglich. Kostenersatz von vorsätzlichen Falschalarmierungen ist auf die nachgewiesenen notwendigen Kosten begrenzt und wird nach Anhörung festgesetzt; Strafverfolgung bleibt getrennt. Jeder größere Einsatz wird sachlich ausgewertet, ohne schutzwürdige Gesundheitsdaten zu veröffentlichen.
Notfallrettung bleibt ohne Vorauszahlung zugänglich. Kostenersatz von vorsätzlichen Falschalarmierungen ist auf die nachgewiesenen notwendigen Kosten begrenzt und wird nach Anhörung festgesetzt; Strafverfolgung bleibt getrennt. Jeder größere Einsatz wird sachlich ausgewertet, ohne schutzwürdige Gesundheitsdaten zu veröffentlichen.