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Gesetze / RichterG

RichterG

Richtergesetz der Republik Falkenberg (RichterG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Unabhängigkeit§ 2Eignung§ 2aPraktische Ausbildung§ 2bGemeinsame Abschlussprüfung§ 2cAnerkennung ausländischer Befähigungen§ 3Bestellung§ 4Unvereinbarkeit und Eid§ 5Amtspflichten§ 6Aufsicht und Rechtsschutz§ 7Amtsende§ 8Geschäftsverteilung und Fortbildung§ 9Dienstliche Maßnahmen§ 10Befangenheit im Statusverfahren§ 11Übergang und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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