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Gesetze / RegG

RegG

Regierungsorganisationsgesetz der Republik Falkenberg (RegG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Aufbau§ 2Richtlinien und Ressorts§ 2aOrganisationsverordnung§ 3Ministerrat§ 4Ernennung und Vertretung§ 5Interessenkonflikte§ 6Parlament und Öffentlichkeit§ 7Rechtsakte§ 8Gesetzesvorlagen§ 9Kabinettsakten und Entscheidungen§ 10Petitionen und Eingaben§ 11Amtsübergabe§ 12Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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