Gesetze / PresseG
PresseG
Landespressegesetz der Republik Falkenberg (PresseG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Pressefreiheit§ 2Sorgfalt§ 3Verantwortlichkeit§ 4Auskunft und Zugang§ 5Berichtigung und Gegendarstellung§ 6Quellenschutz§ 7Staatliche Kommunikation§ 8Bild- und Persönlichkeitsschutz§ 9Korrekturverfahren§ 10Inkrafttreten und ÜbergangFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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