ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 11 von 12
§ 11 Dienstaufsicht und Einsatzfehler
§ 11 – Dienstaufsicht und Einsatzfehler
Eine personell unbeteiligte Beschwerdestelle beim Innenministerium prüft Vorwürfe rechtswidriger Einsätze und informiert über das Ergebnis. Anhaltspunkte einer Straftat werden an die Staatsanwaltschaft gegeben. Dienstaufsicht ersetzt keine gerichtliche Haftprüfung und darf zulässige Beschwerden nicht sanktionieren.
Eine personell unbeteiligte Beschwerdestelle beim Innenministerium prüft Vorwürfe rechtswidriger Einsätze und informiert über das Ergebnis. Anhaltspunkte einer Straftat werden an die Staatsanwaltschaft gegeben. Dienstaufsicht ersetzt keine gerichtliche Haftprüfung und darf zulässige Beschwerden nicht sanktionieren.