⚖ Republik Falkenberg Gesetze im Internet · juris

Gesetze / PolG

PolG

Polizeigesetz der Republik Falkenberg (PolG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Aufgabe§ 2Verantwortlichkeit und Grenzen§ 3Identität und Platzverweis§ 4Durchsuchung und Sicherstellung§ 5Freiheitsentzug§ 6Unmittelbarer Zwang§ 7Nachweis und Kontrolle§ 8Rechtsschutz§ 9Verfahrenssicherung§ 10Sicherstellung und Rückgabe§ 11Dienstaufsicht und Einsatzfehler§ 12Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
Ansehen