ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 1 von 12
§ 1 Aufgabe
§ 1 – Aufgabe
Die Polizei wehrt konkrete Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und die öffentliche Sicherheit ab. Strafverfolgung richtet sich nach StPO und Leitung der Staatsanwaltschaft. Friedliche Opposition und bloße Unbeliebtheit sind keine Gefahr.
Die Polizei wehrt konkrete Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und die öffentliche Sicherheit ab. Strafverfolgung richtet sich nach StPO und Leitung der Staatsanwaltschaft. Friedliche Opposition und bloße Unbeliebtheit sind keine Gefahr.