ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 6 von 9
§ 6 Ergebnis
§ 6 – Ergebnis
(1) Mögliche Ergebnisse sind begründete Zurückweisung, Weiterleitung, Empfehlung konkreter Abhilfe, Bitte um erneute rechtmäßige Prüfung oder Anregung einer Gesetzesvorlage.
(2) Eine Empfehlung schafft weder automatisch einen Zahlungsanspruch noch eine behördliche Eingriffsbefugnis.
(3) Wesentliche parlamentarische Empfehlungen werden der Volksversammlung berichtet; zuständige Regierungsstellen erläutern binnen sieben Tagen ihre Behandlung.
(1) Mögliche Ergebnisse sind begründete Zurückweisung, Weiterleitung, Empfehlung konkreter Abhilfe, Bitte um erneute rechtmäßige Prüfung oder Anregung einer Gesetzesvorlage.
(2) Eine Empfehlung schafft weder automatisch einen Zahlungsanspruch noch eine behördliche Eingriffsbefugnis.
(3) Wesentliche parlamentarische Empfehlungen werden der Volksversammlung berichtet; zuständige Regierungsstellen erläutern binnen sieben Tagen ihre Behandlung.