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Gesetze / PartG

PartG

Parteiengesetz der Republik Falkenberg

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

Einleitende Bestimmungen§ 1Zweck und Geltungsbereich§ 2Stellung und innere Ordnung der Parteien§ 3Zuordnung von Listen- und Direktmandaten§ 4Parteien und Fraktionen§ 5Freies Mandat und politische Zusammenarbeit§ 6Parteiinterne Maßnahmen und Grenzen der Mandatskontrolle§ 7Sonstige Beendigung eines Mandats§ 8Nachrücken in Listenmandate§ 9Persönliche Mandatsausübung§ 10Parteiauflösung und Parteiverbot§ 11Fraktionsspaltung und Koalitionswechsel§ 12Anhaltende unentschuldigte Inaktivität§ 13Gerichtlicher Rechtsschutz§ 14Verhältnis zu anderen Vorschriften und Übergang§ 15Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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