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Gesetze / OWiG

OWiG

Ordnungswidrigkeitengesetz der Republik Falkenberg (OWiG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Gesetzesvorbehalt§ 2Verantwortlichkeit§ 3Bußgeldrahmen§ 4Zuständige Behörde§ 5Verwarnung und Verwarnungsgeld§ 6Bußgeldbescheid§ 7Einspruch und gerichtliches Verfahren§ 8Rechtskraft und Vollstreckung§ 9Konkurrenzen§ 10Verjährung§ 11Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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