ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 11 von 11
§ 10 Übergang und Inkrafttreten
§ 10 – Übergang und Inkrafttreten
(1) Die Landesverwaltung erstellt binnen vierzehn Kalendertagen nach Inkrafttreten das Organisations- und Amtsverzeichnis. Fehlende rechtmäßige Besetzungen und Haushaltsmittel werden als Umsetzungsbedarf ausgewiesen. Bestehende Ernennungen, Verfahren, Ansprüche und gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
(2) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft, frühestens jedoch am Tag des Inkrafttretens der Ermächtigung nach § 2a RegG.
Anlage 1 – Geschäftsverteilung der acht Ressorts
Zu §§ 2 und 5. Die Zuordnung betrifft administrative Verantwortung; gesetzliche Befugnisse und unabhängige Entscheidungszuständigkeiten bleiben maßgeblich.
Ressort
Administrative Aufgaben und Einrichtungen
Äußeres
Auswärtiger Dienst; Verträge und Nachbarbeziehungen; diplomatische und konsularische Zusammenarbeit.
Inneres
Landespolizei; Grenz- und Flughafensicherheit; Gesundheits- und Sozialamt; Krankenhaus- und Pflegekoordination; Rettung; Kommunalaufsicht; Meldewesen.
Verteidigung
Zivile Sicherheitsvorsorge und internationale Sicherheitskooperation; zunächst keine eigenen Streitkräfte.
Bildung
Schulaufsicht und Bildungsplanung; Berufsschulen und Universität. Kommunale Gebäudeverantwortung nach SchulG bleibt bestehen.
Forschung und Umwelt
Forschungsförderung, Umweltplanung und Umweltfachaufgaben; Abstimmung mit kommunalen Behörden.
Finanzen
Haushalt und Finanzplanung; Landesfinanzamt; Landeskasse und staatliche Zahlungsstelle; zentrale Beteiligungsverwaltung.
Wirtschaft und Entwicklung
Gewerbe- und Wettbewerbsaufgaben nach Gesetz; Förderung, Infrastruktur- und Entwicklungsplanung.
Justiz
Gerichtsverwaltung und Ausstattung; gesetzliche Register- und Berufsaufgaben; Strafvollzug; administrative Zuordnung der Staatsanwaltschaft.
Anlage 2 – Personalbedarfsrahmen
Zu § 7. Ausbauplanung in VZÄ; keine Stellen- oder Ausgabenbewilligung. Kommunale Werte sind nachrichtliche Empfehlungen.
Bereich
Gesamt
Land
Kommunen
Öffentliche Schulen
720
720
0
Universität
150
150
0
Krankenhäuser des Landes
900
900
0
Öffentliche Pflege
600
450
150
Öffentliche Kinderbetreuung
350
0
350
Polizei, Rettung und Feuerwehr
300
260
40
Verwaltung und technische Dienste
300
190
110
Justiz, Wahlen und Kontrollstellen
80
80
0
Gesamt-VZÄ
3.400
2.750
650
Die Schulen gliedern sich planerisch in Grundschulen 200, weiterführende Schulen 350, zwei Berufsschulen zusammen 120 und schulische Förderung 50 VZÄ. Die Krankenhausplanung umfasst Falkenberg 650 und Martenburg 250 VZÄ. Von den 300 VZÄ der Einsatzdienste entfallen 180 auf die Landespolizei einschließlich Grenze und Flughafen, 80 auf den Landesrettungsdienst und 40 auf kommunale Feuerwehr- und Katastrophenschutzaufgaben.
Von den 600 Pflege-VZÄ werden 450 dem Land und 150 den Kommunen zugerechnet. Kinderbetreuung mit 350 VZÄ wird kommunal geplant. Betten-, Pflege- und Betreuungsplatzzahlen werden hierdurch nicht festgesetzt. Insgesamt ergeben sich planerisch 3.400 berufliche VZÄ zuzüglich zehn politischer Hauptämter; Mandate und Ersatzrichtereinsätze werden gesondert behandelt.
Anlage 3 – Untergliederung von Verwaltung und Justiz
Zu § 7. Die folgenden Werte sind bereits in Anlage 2 enthalten. Angaben zu selbstständigen Organen und unabhängigen Stellen sind nachrichtlich.
A. Landesverwaltung und technische Dienste
Einheit
VZÄ
Planinhalt
Präsidialamt
6
Nachrichtlich: Büro und Protokoll.
Staatskanzlei
18
Koordination, Gesetzblatt und Kommunikation.
Parlamentsverwaltung
8
Nachrichtlich: Sitzungsdienst und Dokumentation.
Acht Ministerialverwaltungen
64
Je acht: Amtschef 1, Koordinationsreserve 1, Referent 1, Fach- und Assistenzdienst 5.
Zentrale Dienste
30
Personal, IT, Registertechnik, Archiv, Beschaffung und Technik.
Finanzverwaltung
28
Finanzamt 16, Landeskasse / Staatsbank 8, Beteiligungsverwaltung 4.
Gesundheits- und Sozialämter
18
Je neun; fachlich getrennte Aufgaben.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsfachstellen
8
Landesaufgaben und überörtliche Koordination.
Auswärtiger Dienst / Sicherheitskooperation
10
Facharbeit außerhalb der Ministerialbüros.
Gesamt
190
Bereits in Anlage 2 enthalten.
Die 110 kommunalen Verwaltungs- und Technik-VZÄ werden nachrichtlich wie folgt verteilt: Falkenberg 46, Martenburg 26, Niedersee 16, Obersee 12 und Schaanenfeld 10. Darin sind die fünf hauptamtlichen Bürgermeister enthalten. Pflege, Betreuung und Feuerwehr sind bereits in den jeweiligen Bereichen der Anlage 2 enthalten.
B. Justiz, Wahlverwaltung und Kontrolle
Einheit
VZÄ
Funktionen und Aufgaben
Landesgerichtshof
5
Präsident und vier weitere Richter.
Amtsgerichte zusammen
10
Je fünf Stellen nach geltendem GVG.
Landgericht
5
Berufungsgericht nach GVG.
Oberlandesgericht
5
Revisionsgericht nach GVG.
Landesstaatsanwaltschaft
8
Generalstaatsanwalt und sieben weitere Stellen.
Geschäftsstellen / Justizregister
20
Geschäftsstellen und Registerführung.
Strafvollzug
15
Vollzug und Vollzugsverwaltung.
Datenschutzaufsicht
4
Gesetzlich unabhängige Aufsicht.
Rechnungsprüfung
5
Unabhängige Rechnungsprüfung.
Landeswahlverwaltung
3
Leitung, Stellvertretung und Geschäftsstelle.
Gesamt
80
Bereits in Anlage 2 enthalten.
Die drei LGH-Ersatzrichter sind außerhalb der 80 dauerhaften VZÄ als Einsatzreserve erfasst. Die Wahlverwaltung umfasst Leitung, gesetzliche Stellvertretung und Geschäftsstelle. Wahlbeisitzer und weitere gesetzliche Wahlorgane sind nach dem FWahlG gesondert funktionsbezogen zu bestellen; dadurch werden keine zusätzlichen dauerhaften Stellen bewilligt.
(1) Die Landesverwaltung erstellt binnen vierzehn Kalendertagen nach Inkrafttreten das Organisations- und Amtsverzeichnis. Fehlende rechtmäßige Besetzungen und Haushaltsmittel werden als Umsetzungsbedarf ausgewiesen. Bestehende Ernennungen, Verfahren, Ansprüche und gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
(2) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft, frühestens jedoch am Tag des Inkrafttretens der Ermächtigung nach § 2a RegG.
Anlage 1 – Geschäftsverteilung der acht Ressorts
Zu §§ 2 und 5. Die Zuordnung betrifft administrative Verantwortung; gesetzliche Befugnisse und unabhängige Entscheidungszuständigkeiten bleiben maßgeblich.
Ressort
Administrative Aufgaben und Einrichtungen
Äußeres
Auswärtiger Dienst; Verträge und Nachbarbeziehungen; diplomatische und konsularische Zusammenarbeit.
Inneres
Landespolizei; Grenz- und Flughafensicherheit; Gesundheits- und Sozialamt; Krankenhaus- und Pflegekoordination; Rettung; Kommunalaufsicht; Meldewesen.
Verteidigung
Zivile Sicherheitsvorsorge und internationale Sicherheitskooperation; zunächst keine eigenen Streitkräfte.
Bildung
Schulaufsicht und Bildungsplanung; Berufsschulen und Universität. Kommunale Gebäudeverantwortung nach SchulG bleibt bestehen.
Forschung und Umwelt
Forschungsförderung, Umweltplanung und Umweltfachaufgaben; Abstimmung mit kommunalen Behörden.
Finanzen
Haushalt und Finanzplanung; Landesfinanzamt; Landeskasse und staatliche Zahlungsstelle; zentrale Beteiligungsverwaltung.
Wirtschaft und Entwicklung
Gewerbe- und Wettbewerbsaufgaben nach Gesetz; Förderung, Infrastruktur- und Entwicklungsplanung.
Justiz
Gerichtsverwaltung und Ausstattung; gesetzliche Register- und Berufsaufgaben; Strafvollzug; administrative Zuordnung der Staatsanwaltschaft.
Anlage 2 – Personalbedarfsrahmen
Zu § 7. Ausbauplanung in VZÄ; keine Stellen- oder Ausgabenbewilligung. Kommunale Werte sind nachrichtliche Empfehlungen.
Bereich
Gesamt
Land
Kommunen
Öffentliche Schulen
720
720
0
Universität
150
150
0
Krankenhäuser des Landes
900
900
0
Öffentliche Pflege
600
450
150
Öffentliche Kinderbetreuung
350
0
350
Polizei, Rettung und Feuerwehr
300
260
40
Verwaltung und technische Dienste
300
190
110
Justiz, Wahlen und Kontrollstellen
80
80
0
Gesamt-VZÄ
3.400
2.750
650
Die Schulen gliedern sich planerisch in Grundschulen 200, weiterführende Schulen 350, zwei Berufsschulen zusammen 120 und schulische Förderung 50 VZÄ. Die Krankenhausplanung umfasst Falkenberg 650 und Martenburg 250 VZÄ. Von den 300 VZÄ der Einsatzdienste entfallen 180 auf die Landespolizei einschließlich Grenze und Flughafen, 80 auf den Landesrettungsdienst und 40 auf kommunale Feuerwehr- und Katastrophenschutzaufgaben.
Von den 600 Pflege-VZÄ werden 450 dem Land und 150 den Kommunen zugerechnet. Kinderbetreuung mit 350 VZÄ wird kommunal geplant. Betten-, Pflege- und Betreuungsplatzzahlen werden hierdurch nicht festgesetzt. Insgesamt ergeben sich planerisch 3.400 berufliche VZÄ zuzüglich zehn politischer Hauptämter; Mandate und Ersatzrichtereinsätze werden gesondert behandelt.
Anlage 3 – Untergliederung von Verwaltung und Justiz
Zu § 7. Die folgenden Werte sind bereits in Anlage 2 enthalten. Angaben zu selbstständigen Organen und unabhängigen Stellen sind nachrichtlich.
A. Landesverwaltung und technische Dienste
Einheit
VZÄ
Planinhalt
Präsidialamt
6
Nachrichtlich: Büro und Protokoll.
Staatskanzlei
18
Koordination, Gesetzblatt und Kommunikation.
Parlamentsverwaltung
8
Nachrichtlich: Sitzungsdienst und Dokumentation.
Acht Ministerialverwaltungen
64
Je acht: Amtschef 1, Koordinationsreserve 1, Referent 1, Fach- und Assistenzdienst 5.
Zentrale Dienste
30
Personal, IT, Registertechnik, Archiv, Beschaffung und Technik.
Finanzverwaltung
28
Finanzamt 16, Landeskasse / Staatsbank 8, Beteiligungsverwaltung 4.
Gesundheits- und Sozialämter
18
Je neun; fachlich getrennte Aufgaben.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsfachstellen
8
Landesaufgaben und überörtliche Koordination.
Auswärtiger Dienst / Sicherheitskooperation
10
Facharbeit außerhalb der Ministerialbüros.
Gesamt
190
Bereits in Anlage 2 enthalten.
Die 110 kommunalen Verwaltungs- und Technik-VZÄ werden nachrichtlich wie folgt verteilt: Falkenberg 46, Martenburg 26, Niedersee 16, Obersee 12 und Schaanenfeld 10. Darin sind die fünf hauptamtlichen Bürgermeister enthalten. Pflege, Betreuung und Feuerwehr sind bereits in den jeweiligen Bereichen der Anlage 2 enthalten.
B. Justiz, Wahlverwaltung und Kontrolle
Einheit
VZÄ
Funktionen und Aufgaben
Landesgerichtshof
5
Präsident und vier weitere Richter.
Amtsgerichte zusammen
10
Je fünf Stellen nach geltendem GVG.
Landgericht
5
Berufungsgericht nach GVG.
Oberlandesgericht
5
Revisionsgericht nach GVG.
Landesstaatsanwaltschaft
8
Generalstaatsanwalt und sieben weitere Stellen.
Geschäftsstellen / Justizregister
20
Geschäftsstellen und Registerführung.
Strafvollzug
15
Vollzug und Vollzugsverwaltung.
Datenschutzaufsicht
4
Gesetzlich unabhängige Aufsicht.
Rechnungsprüfung
5
Unabhängige Rechnungsprüfung.
Landeswahlverwaltung
3
Leitung, Stellvertretung und Geschäftsstelle.
Gesamt
80
Bereits in Anlage 2 enthalten.
Die drei LGH-Ersatzrichter sind außerhalb der 80 dauerhaften VZÄ als Einsatzreserve erfasst. Die Wahlverwaltung umfasst Leitung, gesetzliche Stellvertretung und Geschäftsstelle. Wahlbeisitzer und weitere gesetzliche Wahlorgane sind nach dem FWahlG gesondert funktionsbezogen zu bestellen; dadurch werden keine zusätzlichen dauerhaften Stellen bewilligt.