Gesetze / OrgStV
OrgStV
Organisations- und Stellenplanverordnung der Republik Falkenberg (OrgStV)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
Einleitende Bestimmungen§ 1Gegenstand und Geltungsbereich§ 2Ministerien und Staatskanzlei§ 3Amtschefs und politische Unterstützung§ 4Vakanzen und Vertretung§ 5Einrichtungen und Beteiligungen§ 6Justiz und unabhängige Kontrolle§ 7Personalbedarf und Finanzierung§ 8Amts- und Stellenverzeichnis, Dienstbetrieb und Datenschutz§ 9Fortschreibung und Sicherheitskooperation§ 10Übergang und InkrafttretenFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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