Gesetze / OrgStV
OrgStV
Organisations- und Stellenplanverordnung der Republik Falkenberg (OrgStV)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
Inhaltsübersicht
Einleitende Bestimmungen§ 1Gegenstand und Geltungsbereich§ 2Ministerien und Staatskanzlei§ 3Amtschefs und politische Unterstützung§ 4Vakanzen und Vertretung§ 5Einrichtungen und Beteiligungen§ 6Justiz und unabhängige Kontrolle§ 7Personalbedarf und Finanzierung§ 8Amts- und Stellenverzeichnis, Dienstbetrieb und Datenschutz§ 9Fortschreibung und Sicherheitskooperation§ 10Übergang und InkrafttretenFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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