ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 9 von 11
§ 9 Meldebestätigung
§ 9 – Meldebestätigung
Eine Bestätigung nennt ausschließlich den aktuellen Registerstatus und den für den Zweck benötigten Auszug. Öffentliche Bestätigungen lassen vertrauliche Kennungen weg. Meldebescheinigungen sind gebührenfrei; erschlichene oder unrichtige Bestätigungen werden nachvollziehbar berichtigt.
Eine Bestätigung nennt ausschließlich den aktuellen Registerstatus und den für den Zweck benötigten Auszug. Öffentliche Bestätigungen lassen vertrauliche Kennungen weg. Meldebescheinigungen sind gebührenfrei; erschlichene oder unrichtige Bestätigungen werden nachvollziehbar berichtigt.