Gesetze / MeldeG
MeldeG
Melde- und Bürgerregistergesetz der Republik Falkenberg (MeldeG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Registerzweck§ 2Meldepflicht§ 3Nachweise§ 4Wahlregister§ 5Auskunft und Korrektur§ 6Schutz und Löschung§ 7Rechtsschutz§ 8Mehrfachidentitäten und Fehlerprüfung§ 9Meldebestätigung§ 10Registerstreitigkeiten§ 11Inkrafttreten und ÜbergangFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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