ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 7 von 11
§ 7 Rechtsschutz
§ 7 – Rechtsschutz
Auskunftssperren und Ablehnungen werden begründet. Widerspruch und Klage richten sich nach VwVfG und VwGO; eilbedürftiger Wahlrechtsschutz nach FWahlG bleibt möglich. Eine technische Kontosperre entzieht weder automatisch Staatsangehörigkeit noch Mandat.
Auskunftssperren und Ablehnungen werden begründet. Widerspruch und Klage richten sich nach VwVfG und VwGO; eilbedürftiger Wahlrechtsschutz nach FWahlG bleibt möglich. Eine technische Kontosperre entzieht weder automatisch Staatsangehörigkeit noch Mandat.