ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 2 von 11
§ 2 Meldepflicht
§ 2 – Meldepflicht
Bezug, Wechsel und Aufgabe des Hauptwohnsitzes sind binnen drei Tagen anzuzeigen. Jede Person hat höchstens einen Hauptwohnsitz; die Zuordnung zu Kommune und Wahlkreis folgt den amtlichen Grenzen. Ein fiktiver Umzug nur zur mehrfachen Stimmabgabe ist unzulässig.
Bezug, Wechsel und Aufgabe des Hauptwohnsitzes sind binnen drei Tagen anzuzeigen. Jede Person hat höchstens einen Hauptwohnsitz; die Zuordnung zu Kommune und Wahlkreis folgt den amtlichen Grenzen. Ein fiktiver Umzug nur zur mehrfachen Stimmabgabe ist unzulässig.