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Gesetze / MeldeG

MeldeG

Melde- und Bürgerregistergesetz der Republik Falkenberg (MeldeG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Registerzweck§ 2Meldepflicht§ 3Nachweise§ 4Wahlregister§ 5Auskunft und Korrektur§ 6Schutz und Löschung§ 7Rechtsschutz§ 8Mehrfachidentitäten und Fehlerprüfung§ 9Meldebestätigung§ 10Registerstreitigkeiten§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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