ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 10 von 11
§ 10 Kostenkontrolle
§ 10 – Kostenkontrolle
Kostenbescheide unterscheiden Hauptforderung und tatsächlich notwendige Vollstreckungskosten. Fehlerhafte oder unverhältnismäßige Maßnahmen begründen keinen automatischen Kostenanspruch gegen den Betroffenen. Gegen Kostenzuordnung gelten Widerspruch und Klage; der vorläufige Schutz richtet sich nach VwGO.
Kostenbescheide unterscheiden Hauptforderung und tatsächlich notwendige Vollstreckungskosten. Fehlerhafte oder unverhältnismäßige Maßnahmen begründen keinen automatischen Kostenanspruch gegen den Betroffenen. Gegen Kostenzuordnung gelten Widerspruch und Klage; der vorläufige Schutz richtet sich nach VwGO.