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Gesetze / LVwVG

LVwVG

Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz der Republik Falkenberg (LVwVG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Anwendungsbereich§ 2Voraussetzungen§ 3Geldforderungen§ 4Ersatzvornahme§ 5Zwangsgeld§ 6Unmittelbarer Zwang§ 7Ende und Rechtsschutz§ 8Androhung und Auswahl§ 9Vollstreckungsakten§ 10Kostenkontrolle§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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