Gesetze / LVwVG
LVwVG
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz der Republik Falkenberg (LVwVG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
Inhaltsübersicht
§ 1Anwendungsbereich§ 2Voraussetzungen§ 3Geldforderungen§ 4Ersatzvornahme§ 5Zwangsgeld§ 6Unmittelbarer Zwang§ 7Ende und Rechtsschutz§ 8Androhung und Auswahl§ 9Vollstreckungsakten§ 10Kostenkontrolle§ 11Inkrafttreten und ÜbergangFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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