Gesetze / LVersorgG
LVersorgG
Landesversorgungsgesetz der Republik Falkenberg (LVersorgG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Geltung§ 2Voraussetzungen§ 3Anrechenbare Zeit§ 4Höhe§ 4aDienstunfähigkeit und Dienstunfall§ 4bHinterbliebenenversorgung§ 5Andere Einkünfte§ 6Festsetzung§ 6aNachweise und Aufbewahrung§ 7Ende und Rechtsschutz§ 8Übergang und InkrafttretenFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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