ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 7 von 11
§ 7 Prämie und Kündigung
§ 7 – Prämie und Kündigung
Prämien und Fälligkeiten werden vorab bestimmt. Leistungsverlust wegen Nichtzahlung setzt qualifizierte Mahnung und mindestens sieben Tage Nachfrist voraus; Schutz außenstehender Unfallgeschädigter bleibt im Pflichtbereich gewahrt. Kündigungen und Tarifwechsel wirken nur für die Zukunft und dürfen bereits entstandene Ansprüche nicht beseitigen.
Prämien und Fälligkeiten werden vorab bestimmt. Leistungsverlust wegen Nichtzahlung setzt qualifizierte Mahnung und mindestens sieben Tage Nachfrist voraus; Schutz außenstehender Unfallgeschädigter bleibt im Pflichtbereich gewahrt. Kündigungen und Tarifwechsel wirken nur für die Zukunft und dürfen bereits entstandene Ansprüche nicht beseitigen.