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Gesetze / LVersG

LVersG

Versicherungs- und Pflichtversicherungsgesetz der Republik Falkenberg (LVersG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Geltung und Vertrag§ 2Zulassung§ 3Verbraucherschutz§ 4Kfz-Haftpflicht§ 5Schaden und Direktanspruch§ 6Prüfung und Zahlung§ 7Prämie und Kündigung§ 8Ausfallfonds und Prämienabgabe§ 9Übergang der Versicherungspflicht§ 10Verstöße und Rechtsschutz§ 11Übergang und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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