ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 3 von 11
§ 3 Verbraucherschutz
§ 3 – Verbraucherschutz
Bedingungen müssen vor Abschluss zugänglich sein; überraschende und unangemessen benachteiligende Klauseln sind unwirksam. Innerhalb von sieben Tagen nach vollständigem Vertragsnachweis und Belehrung ist Widerruf in Textform möglich; bereits ausdrücklich verlangter rechtmäßiger Schutz kann anteilig abgerechnet werden. Ohne Belehrung endet das Recht einen Monat nach Nachweiszugang.
Bedingungen müssen vor Abschluss zugänglich sein; überraschende und unangemessen benachteiligende Klauseln sind unwirksam. Innerhalb von sieben Tagen nach vollständigem Vertragsnachweis und Belehrung ist Widerruf in Textform möglich; bereits ausdrücklich verlangter rechtmäßiger Schutz kann anteilig abgerechnet werden. Ohne Belehrung endet das Recht einen Monat nach Nachweiszugang.