ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 10 von 11
§ 10 Verstöße und Rechtsschutz
§ 10 – Verstöße und Rechtsschutz
Vorsätzliches oder fahrlässiges Benutzen eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehr ohne erforderlichen Schutz kann mit 50 bis 500 € Geldbuße nach OWiG geahndet werden. Weiterfahrt kann nach Verkehrsrecht zur Sicherung unterbunden werden. Vertrags- und Ersatzstreitigkeiten folgen BGB und ZPO, Aufsicht und Fondsbescheide VwVfG und VwGO; Straftaten bleiben gesondert zu prüfen.
Vorsätzliches oder fahrlässiges Benutzen eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehr ohne erforderlichen Schutz kann mit 50 bis 500 € Geldbuße nach OWiG geahndet werden. Weiterfahrt kann nach Verkehrsrecht zur Sicherung unterbunden werden. Vertrags- und Ersatzstreitigkeiten folgen BGB und ZPO, Aufsicht und Fondsbescheide VwVfG und VwGO; Straftaten bleiben gesondert zu prüfen.