ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 1 von 11
§ 1 Geltung und Vertrag
§ 1 – Geltung und Vertrag
Ein Versicherer übernimmt gegen vereinbarte Prämie ein bestimmtes finanzielles Risiko. Vertragsnachweis nennt versicherte Personen oder Sachen, Risiko, Beginn, Deckungssumme, Ausschlüsse, Prämie und Leistungsweg. Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes sind vor Vertragsschluss klar mitzuteilen.
Ein Versicherer übernimmt gegen vereinbarte Prämie ein bestimmtes finanzielles Risiko. Vertragsnachweis nennt versicherte Personen oder Sachen, Risiko, Beginn, Deckungssumme, Ausschlüsse, Prämie und Leistungsweg. Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes sind vor Vertragsschluss klar mitzuteilen.