ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 9 von 11
§ 9 Vertragsänderungen
§ 9 – Vertragsänderungen
Wesentliche nachträgliche Erweiterungen werden grundsätzlich neu vergeben, wenn sie den ursprünglichen Wettbewerb verändert hätten. Unvorhersehbare zwingende Anpassungen sind mit Grund und Wert zu dokumentieren; eine nachträgliche Umgehung der Wertgrenzen bleibt unzulässig. Zahlungsansprüche setzen nachgewiesene vertragsgemäße Leistung voraus.
Wesentliche nachträgliche Erweiterungen werden grundsätzlich neu vergeben, wenn sie den ursprünglichen Wettbewerb verändert hätten. Unvorhersehbare zwingende Anpassungen sind mit Grund und Wert zu dokumentieren; eine nachträgliche Umgehung der Wertgrenzen bleibt unzulässig. Zahlungsansprüche setzen nachgewiesene vertragsgemäße Leistung voraus.