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Gesetze / LVergG

LVergG

Landesvergabegesetz der Republik Falkenberg (LVergG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Geltung§ 2Verfahrensstufen§ 3Leistungsbeschreibung§ 4Auswahl§ 5Ausnahmen§ 6Vorabinformation und Rechtsschutz§ 7Veröffentlichung§ 8Angebotsprüfung§ 9Vertragsänderungen§ 10Vergabeakte und Beanstandung§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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