ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 8 von 11
§ 8 Angebotsprüfung
§ 8 – Angebotsprüfung
Verspätete, wesentlich unvollständige oder nachweislich manipulierte Angebote können nach vorher veröffentlichten Regeln ausgeschlossen werden. Behebbare formale Fehler dürfen innerhalb gleicher angemessener Frist nachgefordert werden; eine nachträgliche inhaltliche Bevorzugung ist unzulässig. Die Eignung muss sich auf den konkreten Auftrag beziehen.
Verspätete, wesentlich unvollständige oder nachweislich manipulierte Angebote können nach vorher veröffentlichten Regeln ausgeschlossen werden. Behebbare formale Fehler dürfen innerhalb gleicher angemessener Frist nachgefordert werden; eine nachträgliche inhaltliche Bevorzugung ist unzulässig. Die Eignung muss sich auf den konkreten Auftrag beziehen.