ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 4 von 11
§ 4 Auswahl
§ 4 – Auswahl
Angebote werden vertraulich und anhand der veröffentlichten Kriterien bewertet. Der Zuschlag und seine Gründe werden dokumentiert. Persönlich oder wirtschaftlich Beteiligte wirken nicht mit; ein teureres Angebot bedarf einer nach den Kriterien nachvollziehbaren Begründung.
Angebote werden vertraulich und anhand der veröffentlichten Kriterien bewertet. Der Zuschlag und seine Gründe werden dokumentiert. Persönlich oder wirtschaftlich Beteiligte wirken nicht mit; ein teureres Angebot bedarf einer nach den Kriterien nachvollziehbaren Begründung.