ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 3 von 11
§ 3 Leistungsbeschreibung
§ 3 – Leistungsbeschreibung
Leistung, Eignungsanforderungen, Frist und Zuschlagskriterien sind vorab sachlich festzulegen. Unbegründete Markenfestlegung und Anforderungen zugunsten persönlicher Bekannter sind unzulässig. Preis, Qualität, Zuverlässigkeit und notwendige Folgekosten dürfen angemessen berücksichtigt werden.
Leistung, Eignungsanforderungen, Frist und Zuschlagskriterien sind vorab sachlich festzulegen. Unbegründete Markenfestlegung und Anforderungen zugunsten persönlicher Bekannter sind unzulässig. Preis, Qualität, Zuverlässigkeit und notwendige Folgekosten dürfen angemessen berücksichtigt werden.