ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 10 von 25
§ 9 Umsatzsteuer und Steuersätze
§ 9 – Umsatzsteuer und Steuersätze
(1) Wer selbstständig und nachhaltig entgeltliche Leistungen ausführt, ist Unternehmer. Lieferungen und Dienstleistungen an Abnehmer in Falkenberg unterliegen grundsätzlich neunzehn Prozent Umsatzsteuer auf das Nettoentgelt; der Unternehmer schuldet die Steuer.
(2) Sieben Prozent gelten für Grundnahrungsmittel, Trinkwasser, Bücher und öffentlichen Personenverkehr. Alkohol, Tabak, Genussmittel und Restaurantleistungen fallen unter den Regelsteuersatz.
(3) Steuerfrei sind notwendige Heilbehandlungen, anerkannte Schul- und Bildungsleistungen, Wohnraumvermietung, echte Sozialleistungen und hoheitliche Leistungen. Arbeitslohn, Steuern, echte Spenden und private gelegentliche Verkäufe außerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit sind nicht umsatzsteuerbar.
(4) Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Bei vereinbartem Bruttopreis beträgt die enthaltene Steuer bei neunzehn Prozent 19/119 und bei sieben Prozent 7/107 des Bruttopreises. Die Einkommen- oder Körperschaftsteuer ersetzt die Umsatzsteuer nicht.
(1) Wer selbstständig und nachhaltig entgeltliche Leistungen ausführt, ist Unternehmer. Lieferungen und Dienstleistungen an Abnehmer in Falkenberg unterliegen grundsätzlich neunzehn Prozent Umsatzsteuer auf das Nettoentgelt; der Unternehmer schuldet die Steuer.
(2) Sieben Prozent gelten für Grundnahrungsmittel, Trinkwasser, Bücher und öffentlichen Personenverkehr. Alkohol, Tabak, Genussmittel und Restaurantleistungen fallen unter den Regelsteuersatz.
(3) Steuerfrei sind notwendige Heilbehandlungen, anerkannte Schul- und Bildungsleistungen, Wohnraumvermietung, echte Sozialleistungen und hoheitliche Leistungen. Arbeitslohn, Steuern, echte Spenden und private gelegentliche Verkäufe außerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit sind nicht umsatzsteuerbar.
(4) Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Bei vereinbartem Bruttopreis beträgt die enthaltene Steuer bei neunzehn Prozent 19/119 und bei sieben Prozent 7/107 des Bruttopreises. Die Einkommen- oder Körperschaftsteuer ersetzt die Umsatzsteuer nicht.