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Gesetze / LStG

LStG

Landessteuergesetz der Republik Falkenberg (LStG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

Einleitende Bestimmungen§ 1Geltung und Steuerarten§ 2Gleichheit und Steuerpflicht§ 3Finanzverwaltung und Verteilung§ 4Übersicht und Berechnung§ 5Einkommensteuer und steuerfreie Einnahmen§ 6Abzüge und Einkommensteuertarif§ 7Lohnsteuer und öffentliche Bezüge§ 8Betrieblicher Gewinn und Körperschaftsteuer§ 9Umsatzsteuer und Steuersätze§ 10Vorsteuer und Kleinunternehmen§ 11Rechnungen und grenzüberschreitende Vorgänge§ 12Grundsteuer§ 13Grunderwerbsteuer und Bewertung§ 14Erbschaft- und Schenkungsteuer§ 15Anmeldung, Nachweise und Aufbewahrung§ 16Ermittlung und Steuerbescheid§ 17Fälligkeit, Anrechnung und Erstattung§ 18Stundung und Existenzschutz§ 19Berichtigung und Verjährung§ 20Rechtsschutz und Vollstreckung§ 21Steuergeheimnis und Kontrolle§ 22Steuerhinterziehung und Selbstberichtigung§ 23Gesetzesbindung und Ausführung§ 24Übergang und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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