ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 5 von 25
§ 4 Übersicht und Berechnung
§ 4 – Übersicht und Berechnung
(1) Alle Beträge sind Eurobeträge. Laufende Steuern werden grundsätzlich für Kalendermonate berechnet; Erwerbsteuern entstehen für den einzelnen Erwerb. Freibeträge befreien nur den darunterliegenden Teil der Bemessungsgrundlage.
Steuerübersicht
Steuer
Grundlage
Satz / Freibetrag
Einkommensteuer
Zu versteuerndes Monatseinkommen
Progressiv 0–40 %; § 6
Körperschaftsteuer
Monatlicher Unternehmensgewinn
15 %; § 8
Umsatzsteuer
Nettoentgelt / Vorsteuerabzug
19 %, ermäßigt 7 %; §§ 9–11
Grundsteuer
Grundstücks- / Gebäudewert
0,02 % monatlich; § 12
Grunderwerbsteuer
Entgeltlicher Grundstückserwerb
3 %; § 13
Erbschaft / Schenkung
Unentgeltlicher Nettoerwerb
10 % über Freibetrag; § 14
(2) Geldbeträge werden erst beim Endergebnis jeder Steuerberechnung kaufmännisch auf Cent gerundet. Negative Bemessungsgrundlagen führen nicht zu einer negativen Steuer, soweit ein Vorsteuererstattungsanspruch nicht ausdrücklich geregelt ist.
ZWEITER TEIL – Einkommen und Unternehmensgewinn
(1) Alle Beträge sind Eurobeträge. Laufende Steuern werden grundsätzlich für Kalendermonate berechnet; Erwerbsteuern entstehen für den einzelnen Erwerb. Freibeträge befreien nur den darunterliegenden Teil der Bemessungsgrundlage.
Steuerübersicht
Steuer
Grundlage
Satz / Freibetrag
Einkommensteuer
Zu versteuerndes Monatseinkommen
Progressiv 0–40 %; § 6
Körperschaftsteuer
Monatlicher Unternehmensgewinn
15 %; § 8
Umsatzsteuer
Nettoentgelt / Vorsteuerabzug
19 %, ermäßigt 7 %; §§ 9–11
Grundsteuer
Grundstücks- / Gebäudewert
0,02 % monatlich; § 12
Grunderwerbsteuer
Entgeltlicher Grundstückserwerb
3 %; § 13
Erbschaft / Schenkung
Unentgeltlicher Nettoerwerb
10 % über Freibetrag; § 14
(2) Geldbeträge werden erst beim Endergebnis jeder Steuerberechnung kaufmännisch auf Cent gerundet. Negative Bemessungsgrundlagen führen nicht zu einer negativen Steuer, soweit ein Vorsteuererstattungsanspruch nicht ausdrücklich geregelt ist.
ZWEITER TEIL – Einkommen und Unternehmensgewinn